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Casal Garcia Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit

Casal Garcia verpflichtet sich, die Website Casal Garcia in Übereinstimmung mit dem Decreto-Lei Nr. 83/2018 vom 19. Oktober bereitzustellen, der die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen umsetzt.

I. Konformitätsstatus

Die Website Casal Garcia von Casal Garcia ist vollständig konform mit dem Decreto-Lei Nr. 83/2018 vom 19. Oktober.

II. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit

Diese Erklärung wurde am 2026-09-08 aktualisiert.

Gemäß Artikel 9 des Decreto-Lei Nr. 83/2018 müssen die Einrichtungen die nachstehend aufgeführten Überwachungsverfahren anwenden. Die Verfahren A) und B) sind verpflichtend. Das Verfahren C) wird empfohlen.

A. Durchgeführte automatische Bewertungen
(2026-09-08). Bericht: AccessMonitor-Tool

  • Verwendetes Tool: AccessMonitor
  • Stichprobe: 39 Seiten.
  • Wichtigste Ergebnisse (Zusammenfassung): Insgesamt wurde für die 36 Seiten eine durchschnittliche Punktzahl von etwa 9,4 auf der AccessMonitor-Skala (0–10) erzielt.

B. Durchgeführte manuelle Bewertungen:
(2026-09-08). Bericht: Manuelle Bewertungen

  • Stichprobe: 39 Seiten.
  • Wichtigste Ergebnisse (erfüllte Heuristiken/Gesamtzahl der angewendeten Heuristiken): 17/17

C. Usability-Tests mit Menschen mit Behinderung:

Die Website wurde noch nicht mit Nutzern mit Behinderung getestet.

III. Kontakt und Anforderung von Informationen zur Website

Um Kontakt aufzunehmen, Vorschläge zu senden, Beschwerden einzureichen oder zusätzliche Informationen zu den Inhalten und/oder Funktionen der Casal-Garcia-Website anzufordern, nutzen Sie bitte die folgenden Möglichkeiten:

E-Mail
info@casalgarcia.com

IV. Weitere Nachweise

Casal Garcia hat zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung keine weiteren Nachweise oder Maßnahmen vorgelegt, um seine Website in Übereinstimmung mit den im Decreto-Lei Nr. 83/2018 vom 19. Oktober festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit zu bringen.

V. Meldung von Diskriminierungsfällen

Gemäß Nr. 1 des Artikels 13 des Decreto-Lei Nr. 83/2018 vom 19. Oktober kann eine Person mit Behinderung, wenn sie eine weniger günstige Behandlung erfährt als diejenige, die einer anderen Person in vergleichbarer Situation gewährt wird, gewährt wurde oder gewährt werden wird, und dies eine diskriminierende Praxis gegenüber Menschen mit Behinderung darstellt, die gemäß Artikel 4 des Gesetzes Nr. 46/2006 vom 28. August vorgesehen und geahndet wird, Beschwerde einreichen, gemäß den Bestimmungen des Decreto-Lei Nr. 34/2007 vom 15. Februar.

Das Instituto Nacional para a Reabilitação (INR, I.P.) stellt ein Formular zur Meldung von Diskriminierungsfällen bereit und leitet die eingereichten Beschwerden an die zuständigen Stellen weiter. Jährlich erstellt das INR, I.P. einen Jahresbericht über die Anwendung des Gesetzes, das Diskriminierung aufgrund von Behinderung und aufgrund des Vorliegens eines erhöhten Gesundheitsrisikos verbietet und ahndet (Gesetz Nr. 46/2006 vom 28. August).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit wurde mit Unterstützung des WAI-Tools PT v1.5 Generators erstellt, der im Rahmen des Projekts WAI-Tools entwickelt wurde, dessen Konsortium die AMA angehört. Die Erklärung wurde in Übereinstimmung mit dem Decreto-Lei Nr. 83/2018 vom 19. Oktober konzipiert.